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Unser Notdienst ist in 30–60 Minuten bei Ihnen vor Ort. Mit Hochdruckspülung und Kamerabefahrung lösen wir jede Blockade.

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Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Hauseigentümer zur Rückstausicherung verpflichtet? expand_more
Ja, in nahezu allen Gemeinden. Die Entwässerungssatzung schreibt vor, dass Räume unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau gesichert sein müssen. Eine Nachrüstung ist dringend empfehlenswert.
Wie oft muss eine Rückstauklappe gewartet werden? expand_more
Mindestens einmal jährlich, bei stark beanspruchten Anlagen halbjährlich. Die Wartung sollte schriftlich dokumentiert werden – sie dient als Nachweis gegenüber der Versicherung.
Deckt die Wohngebäudeversicherung Rückstauschäden ab? expand_more
Nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschaden oder einer expliziten Rückstauklausel. Die Standard-Police greift bei Rückstau aus der Kanalisation in der Regel nicht.
Kann die Kommune für Rückstauschäden haftbar gemacht werden? expand_more
Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei nachgewiesenen Planungsfehlern oder bekannten, nicht behobenen Engstellen. Bei gewöhnlichen Starkregenereignissen haftet der Hauseigentümer selbst.
Was ist besser: Rückstauklappe oder Hebeanlage? expand_more
Die Hebeanlage bietet den höheren Schutz, da sie aktiv pumpt. Die Rückstauklappe ist günstiger, muss aber regelmäßig gewartet werden. Für Kellerräume mit Toilette oder Dusche empfehlen Fachleute die Hebeanlage.
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Über die Redaktion

Redaktion RohrProfi Sofort

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